Aufwendungen für umfangreiche Renovierung und Modernisierung eines älteren Zweifamilienhauses als anschaffungsnaher Aufwand
Leitsatz
Aufwendungen für die umfangreiche Renovierung und Modernisierung eines älteren Zweifamilienhauses stellen auch dann sofort
nach § 10e Abs. 6 EStG abziehbare Kosten dar, wenn die Aufwendungen zwar innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des
Gebäudes anfallen und zwanzig Prozent der Gebäudeanschaffungskosten überschreiten, aber jede einzelne Baumaßnahme für sich
betrachtet typischen Erhaltungsaufwand darstellt und dadurch keine wesentliche Verbesserung des erworbenen Gebäudes erreicht
wird.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 7 Nr. 1 EFG 2001 S. 18 VAAAB-11697
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