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FG Nürnberg Urteil v. - I 78/99 EFG 2000 S. 1351

Gesetze: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1, AO § 60 Abs. 1, AO § 52 Abs. 1 Satz 1, AO § 52 Abs. 2 Nr. 1

Voraussetzungen für die Anerkennung eines Vereins als gemeinnützig

Leitsatz

Die Anerkennung eines Vereins als gemeinnützig ist zu versagen, wenn die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung nicht so ausreichend bestimmt sind, daß sie entsprechend den Vorgaben des § 60 Abs. 1 AO geprüft werden können.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1351
BAAAB-11695

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FG Nürnberg, Urteil v. 29.08.2000 - I 78/99

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