Veräußerung bekannter Immobilien = Sofortabzug der Vorsteuer nach Option gem. § 9 Abs. 1 UStG und deren Rückgängigmachung;
Darlegung der erneuten steuerpflichtigen Verwendungsabsicht
Leitsatz
Bekundet ein Bauunternehmer und Immobilienhändler gegenüber dem Finanzamt die Absicht, die nach § 4 Abs. 9 Buchst. a UStG
umsatzsteuerfreie Veräußerung von bebauten Grundstücken gem. § 9 Abs. 1 UStG als umsatzsteuerpflichtig behandeln zu wollen
und macht er diese Optionsabsicht in später abgegebenen Umsatzsteuererklärungen wieder rückgängig, so scheidet der Vorsteuerabzug
im Wege des Sofortabzugs aus, wenn er die behauptete - erneute - steuerpflichtige Verwendungsabsicht nicht hinreichend darlegen
kann.
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