Wehrsold eines Soldaten bei der US-Army bei Zusammenveranlagung mit einer Inländerin im Rahmen des Progressionsvorbehaltes
zu berücksichtigen
Leitsatz
Ein bei der US-Army beschäftigter amerikanischer Staatsbürger, der mit einer Inländerin verheiratet ist und mit ihr eine gemeinsame
Wohnung bewohnt, hält sich nicht "nur" als Mitglied der Truppe im Inland auf. Die Einkünfte des Soldaten aus der Tätigkeit
bei der US-Army (Wehrsold) sind bei der Zusammenveranlagung der Ehegatten zwar nach Art. 19 Abs. 1 a DBA-USA steuerfrei zu
stellen, aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Bemessung des Steuersatzes zu berücksichtigen.
Fundstelle(n): KAAAB-11666
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 23.02.2000 - VII 311/1999
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