Folgen einer vom Steuerpflichtigen nicht genehmigten Überweisung auf ein in den Vorjahren angegebenes Bankkonto
Leitsatz
1. Die Überweisung von Steuererstattungsbeträgen auf ein vom Steuerpflichtigen früher angegebenes Konto führt nur dann zum
Erlöschen des Erstattungsanspruchs, wenn der Steuerpflichtige die Überweisung - auf das falsche Konto - genehmigt.
2. Bei Überweisung des Erstattungsbetrages auf ein anderes als das vom Stpfl. benannte Konto steht dem fortbestehenden Zahlungsanspruch
des Stpfl. andererseits aber ein entsprechender aufrechenbarer Rückforderungsanspruch des Finanzamts nach § 37 Abs. 2 AO gegenüber.
Fundstelle(n): QAAAB-11664
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 25.01.2000 - I 240/97
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