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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - V 333/91 EFG 2000 S. 455

Gesetze: UStG § 2 Abs. 3 EWGRL 388/77 Abschn. 2 Art. 4 Abs. 5

Betrieb gewerblicher Art bei Körperschaft des öffentlichen Rechts (hier: Saalvermietung)

Leitsatz

  1. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die u. a. eine Saalvermietung betreibt, tritt mit dieser Tätigkeit zu anderen Unternehmen unmittelbar in Wettbewerb. Innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person hebt sich diese Tätigkeit daher wirtschaftlich heraus.

  2. Die Einstufung der Vermietungstätigkeit als nicht unternehmerische Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 1 UStG steht in Widerspruch zu Abschn. 2 Art. 4 Abs. 5 der 6. EG-Richtlinie. Denn die Behandlung der Entgelte für die Saalmiete als nicht steuerbaren Umsatz würde zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen.

  3. Die Körperschaft ist daher Unternehmerin.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 654 Nr. 12
EFG 2000 S. 455
EAAAB-11642

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.07.1998 - V 333/91

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