Bei Verwendung eines Motorboots als Transportmittel greift das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG nicht
Leitsatz
Aufwendungen für ein Motorboot unterliegen nicht dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG, wenn das Boot ausschließlich für betriebliche/berufliche
Fahrten genutzt wird.
Die Aufwendungen für ein Motorboot unterliegen auch nicht dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG, wenn das Boot
weder für Zwecke der sportlichen Betätigung, der Unterhaltung von Geschäftsfreunden, der Freizeitgestaltung oder der Repräsentation
genutzt wird.
Ist der in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG bezeichnete Zweck Gegenstand einer mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Betätigung
des Steuerpflichtigen, gilt das Abzugsverbot nicht (§ 4 Abs. 5 Satz 2 EStG).
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 1373 DAAAB-11638
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 20.10.1999 - II 666/98
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