Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnis bei Zahlung des Arbeitslohns von einem gemeinsamen Konto der Ehegatten
Leitsatz
Die Zahlung des Arbeitslohnes für den Arbeitnehmer-Ehegatten von einem gemeinsamen Konto der Ehepartner führt nicht zu einer
Versagung des Werbungskostenabzuges.
Die Gründe des Verfassungsgerichtsurteils vom (2 BvR 802/90, BStBl. II 1996, 34), wonach ein bereits aufgrund anderer
Umstände feststehender Sachverhalt nicht mehr beweisdürftig sei, sodass weiteren Indizmerkmalen keine entscheidende Bedeutung
mehr zukommen könne, gelten auch für die Überweisung des Arbeitslohns von einem gemeinsamen Konto der Ehegatten.
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 1079 Nr. 20 EFG 2000 S. 790 VAAAB-11619
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.02.2000 - 9 K 382/96
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