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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 6/98 EFG 2000 S. 499

Gesetze: EStG § 13, EStG § 52 Abs. 15

Umfang des steuerfrei entnommenen Grund und Bodens bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung durch einen Landwirt

Leitsatz

  1. Wählt ein Land- und Forstwirt die Nutzungswertbesteuerung ab, kann der zur Wohnung des Steuerpflichtigen zugehörige Grund und Boden steuerfrei entnommen werden.

  2. Der Umfang des steuerfrei zu entnehmenden Grund und Bodens bestimmt sich nach dem tatsächlichen funktionalen und dauernden Zusammenhang mit der Nutzung der Wohnung zum Entnahmezeitpunkt.

  3. § 52 Abs. 15 EStG enthält keine flächenmäßige Begrenzung i.S. einer Obergrenze für die steuerfreie Entnahme des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 499
MAAAB-11609

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 05.10.1999 - 8 K 6/98

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