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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 402/98

Gesetze: GrEStG § 11 Abs. 1, BGB § 177 Abs. 1

Die bürgerlich-rechtliche Rückwirkung der Genehmigung eines notariellem Grundstückkaufvertrags ist grunderwerbsteuerlich nicht zu berücksichtigen

Leitsatz

  1. § 11 Abs. 1 GrEStG in der ab 1997 geltenden Neufassung ist erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem verwirktlicht werden.

  2. Wird ein Grundstückskaufvertrag, bei dem eine Partei durch einen Vertreter ohne Vertretungsvollmacht verteten wird, im Dezember 1996 notariell beurkundet, geht das Genehmigungsschreiben beim amtierenden Notar aber erst 1997 ein, tritt eine wechselseitige Bindung der Beteiligten nicht bereits durch Abschluss des Notarvertrages sondern erst mit der Erteilung der Genehmigung ein.

  3. Die bürgerlich-rechtliche Rückwirkung der Genehmigung ist grunderwerbsteuerrechtlich nicht zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
PAAAB-11592

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 02.05.2000 - 7 K 402/98

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