Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen potentiellen Interessengefährdung durch Vermögensverfall
Leitsatz
1. Die Bestellung als Steuerberater ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG zu widerrufen, wenn dieser in Vermögensverfall geraten
ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Auftraggeber nicht gefährdet sind.
2. Die Darlegungs- und Feststellungslast trifft den Steuerberater. Er muss im Einzelnen darlegen, aus welchen Gründen in seinem
konkreten Fall Interessen seiner Auftraggeber durch seinen Vermögensverfall nicht gefährdet sind.
3. Der Umstand, dass ein Stpfl. als Angestellter bei einem vereidigten Buchprüfer tätig ist, steht der Interessengefährdung
allein nicht entgegen.
4. Hat ein Steuerberater ersichtlich keinen Überblick mehr über seine eigenen Angelegenheiten, ist von einer potentiellen
Interessengefährdung durch Vermögensverfall auszugehen.
Fundstelle(n): WAAAB-11581
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 03.07.2001 - 6 K 10171/00
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