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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 486/97 Ki EFG 2000 S. 796

Gesetze: EStG § 63 Abs. 1 Nr. 3, BGB § 1626, BGB § 1631

Aufnahme in den Haushalt der Großmutter auch bei Widerspruch des Personensorgeberechtigten

Leitsatz

  1. Großeltern, die ihre Enkel in ihren Haushalt aufnehmen, haben einen Anspruch auf Kindergeld.

  2. Für die Aufnahme in den Haushalt der Großeltern kommt es nicht auf die Zustimmung oder Billigung des Sorgeberechtigten an. Denn die Gewährung des Kindergeldes knüpft nicht an die zivilrechtliche Erziehungsberechtigung sondern an die tatsächliche Versorgungssituation an.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 796
UAAAB-11547

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 09.05.2000 - 6 K 486/97 Ki

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