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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 364/96, 6 K 383/96 EFG 2000 S. 805

Gesetze: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3

Steuerpflicht einer Unterstützungskasse bei Änderung des Durchführungsweges

Leitsatz

  1. Eine rechtsfähige Unterstützungskasse, die nach ihrer Satzung den Leistungsempfängern keinen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung gewährt, ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG von der Körperschaftsteuer befreit.

  2. Auch eine juristische Person, die sich durch ihre Errichtung als Vor-Gesellschaft auf dem Weg zur vollblütigen Körperschaft befindet, ist bereits rechtsfähig.

  3. Auf die steuerrechtliche Qualifizierung eine Versorungseinrichtung als Unterstützungskasse hat die Rechtsprechung des BAG keine Auswirkung.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 805
QAAAB-11544

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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.10.1999 - 6 K 364/96, 6 K 383/96

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