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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 586/99 EFG 2003 S. 196

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1UStG Anlage Nr. 52b UStG § 3 Abs. 4

Herstellung orthopädischer Zurichtungen an Konfektionsschuhen als Werklieferung, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegt

Leitsatz

  1. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Ziff. 1 UStG setzt voraus, dass eine Lieferung gegeben ist.

  2. Hat ein Unternehmer die Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstandes übernommen und verwendet er hierbei Stoffe, die er selbst beschafft, so ist die Leistung als Lieferung (Werklieferung) anzusehen, wenn es sich bei den Stoffen nicht nur um Zutaten oder sonstige Nebensachen handelt.

  3. Werden bei der Bearbeitung von Konfektionsschuhen speziell für orthopädische Schuhzurichtungen hergestellte Materialien verwendet, die weder der Menge noch dem Wert nach gegenüber dem zu bearbeitenden Konfektionsschuh nur geringfügig sind, liegt eine Werklieferung vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 425 Nr. 7
EFG 2003 S. 196
EFG 2003 S. 196 Nr. 3
KÖSDI 2003 S. 13641 Nr. 3
BAAAB-11510

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.09.2002 - 5 K 586/99

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