Vorbehaltsfestsetzung bei Auszahlung eines Umsatzsteuer-Guthabens
Leitsatz
Gem. § 168 Satz 1 AO steht eine Steueranmeldung grds. einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich.
Das gilt dann nicht, wenn die Steueranmeldung zu einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder zu einer Steuervergütung
führt (§ 168 Satz 2 AO).
In einem derartigen Fall liegt eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erst vor, wenn die Finanzbehörde
zustimmt.
Die Auszahlung eines Umsatzsteuer-Guthabens ist nur dann als Vorbehaltsfestsetzung durch Zustimmung i.S.d. § 168 Satz 2 AO
zu werten, wenn das FA bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen können und müssen, dass ein Verhalten vom Stpfl.
als Verwaltungsakt, d.h. als Maßnahme zur Regelung eines Einzelfalls, verstanden werden konnte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1409 EAAAB-11509
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 26.07.2001 - 5 K 586/96
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