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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 53/98 EFG 2000 S. 938

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1

Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Bestellung eines den minderjährigen Kindern schenkungsweise eingeräumten und jederzeit widerrufbaren Nießbrauchs

Leitsatz

  1. Steuerbare Einkünfte werden nicht nach der Empfangszuständigkeit für die Einkünfte sondern nach der Herrschaft über die Erwerbsgrundlagen zugeordnet.

  2. Bei Bestellung eines den minderjährigen Kindern schenkungsweise eingeräumten und jederzeit widerrufbaren Nießbrauchs sind die Einkünfte aus VuV nicht den Kindern sondern dem Nießbrauchgeber zuzurechnen.

  3. Kann der Nießbrauchgeber den Nießbrauch jederzeit widerrufen, haben die Kinder keine gesicherte Rechtsposition, sodass ihnen die Einnahmen aus VuV nicht zuzurechnen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2000 S. 2095 Nr. 42
DStRE 2000 S. 1078 Nr. 20
EFG 2000 S. 938
QAAAB-11505

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 27.01.2000 - 5 K 53/98

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