Grenzbetrag ist bei Behinderten der Jahresbetrag, wenn die Behinderung im ganzen Jahr besteht
Leitsatz
1. Die Frage, ob volljährige behinderte Kinder außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten, ist durch den Vergleich des
gesamten Lebensbedarf des behinderten Kindes mit den ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln zu beurteilen.
2. Der Vergleich ist für das gesamte Kalenderjahr (= Veranlagungszeitraum) durchzuführen, wenn die Kindergeldberechtigung
dem Grunde nach in diesem Zeitraum besteht. Wie sich die Kosten und verfügbaren Mittel innerhalb dieses Zeitraums verteilen,
ist unerheblich.
3. § 32 Abs. 4 Satz 6 und 7 EStG gehören zu den Regeln für die Voraussetzung der Kindergeldgewährung dem Grunde nach und besagen
nicht, dass die Fähigkeit der behinderten Kinder zum Selbstunterhalt für jeden Monat gesondert zu prüfen ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): WAAAB-11503
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 05.09.2002 - 5 K 526/00
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.