Vorsteueraufteilung nach Maßgabe eines Umsatzschlüssels
Leitsatz
Bezieht ein Unternehmer Leistungen für ein Gebäude mit Wohn- und Gewerbeflächen, ist die Aufteilung der Vorsteuerbeträge
durch den Unternehmer nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze als sachgerechte Schätzung i.S.v. § 15 Abs. 4 UStG anzuerkennen.
Der Unternehmer kann eine sachgerechte Schätzung der nichtabziehbaren Vorsteuer-Teilbeträge vornehmen. Es ist seine Sache,
welche Schätzungsmethode er wählt.
Der Umsatzschlüssel ist eine vom Wortlaut des Gesetzes gedeckte Schätzungsmethode. Art. 17 Abs. 5 i.V.m. Art. 19 der 6. EG-Richtlinie
schreibt für die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen in Fällen gemischter (d. h. zum Vorsteuerabzug berechtigender und nicht
berechtigender) Umsätze ausdrücklich als Regel-Aufteilungsmaßstab den Umsatzschlüssel (Pro-rata-Regel) vor.
Fundstelle(n): CAAAB-11501
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 02.10.2002 - 5 K 509/99
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