Kein umsatzsteuerähnlicher Charakter von Nachzahlungszinsen; zwischenzeitliche Tilgung steht der Festsetzung von Nachzahlungszinsen
nicht entgegen
Leitsatz
Der Festsetzung von Nachzahlungszinsen stehen keine EG-rechtlichen Erwägungen entgegen. Insbesondere haben Nachzahlungszinsen
auch dann keinen umsatzsteuerähnlichen Charakter i.S.d. Art. 33 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie, wenn sie auf einer Umsatzsteuer-Nachforderung
beruhen.
Aus diesem Grund ist auch keine Unvereinbarkeit zwischen § 233a AO und dem in Art. 33 der 6. EG-Richtlinie normierten Verbot
umsatzsteuerlicher Abgaben gegeben.
Der Festsetzung von Nachzahlungszinsen steht nicht entgegen, dass diese vom Stpfl. bereits getilgt worden sind. § 233a Abs. 1,
3 AO setzt lediglich einen Unterschiedsbetrag zwischen der festgesetzten Steuer (Festsetzungssoll) und einer vorher festgesetzten
Steuer (Vorsoll) voraus.
Kassenvorgänge wie Zahlung, Aufrechnung oder sonstige Erfüllung können und müssen ggf. im Erlassverfahren berücksichtigt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 1375 Nr. 24 EFG 2001 S. 1477 XAAAB-11478
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 26.07.2001 - 5 K 202/01
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