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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 189/97 EFG 2002 S. 1265

Gesetze: UStG § 4 Nr. 21 Buchst. b

Keine Umsatzsteuerbefreiung für sozialpädagogische Betreuungsleistungen, die im Rahmen von Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen geleistet werden

Leitsatz

  1. Die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG setzt voraus, dass die danach steuerbefreiten Leistungen ihrer Art nach den Zielen in der Berufsaus- und Fortbildung dienen.

  2. Sozialpädagogische Betreuungsleistungen im Rahmen von Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sind nicht gemäß § 4 Nr. 21 b UStG 1991 steuerbefreit.

  3. § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG und Art. 13 der 6. EG-Richtlinie sind als Steuerbefreiungsvorschriften und Ausnahmeregelungen nach allgemeinen Grundsätzen eng auszulegen.

  4. Wer sich auf eine Steuerbegünstigung beruft, ist für deren Voraussetzungen darlegungs- und beweispflichtig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1265
EFG 2002 S. 1265 Nr. 19
DAAAB-11476

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 18.04.2002 - 5 K 189/97

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