Keine Umsatzsteuerbefreiung für sozialpädagogische Betreuungsleistungen, die im Rahmen von Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen
geleistet werden
Leitsatz
Die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG setzt voraus, dass die danach steuerbefreiten Leistungen ihrer Art nach
den Zielen in der Berufsaus- und Fortbildung dienen.
Sozialpädagogische Betreuungsleistungen im Rahmen von Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sind nicht gemäß § 4 Nr. 21 b
UStG 1991 steuerbefreit.
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