Fiktive Option einer erfolglosen landwirtschaftlichen Unternehmer-Regelbesteuerung ist möglich
Leitsatz
Das Fehlen von Ausgangsumsätzen steht der Annahme der Unternehmereigenschaft nicht entgegen. Denn die Unternehmereigenschaft
beginnt bereits mit den ersten Investitionen, die für die Zwecke eines Unternehmens oder für dessen Verwirklichung getätigt
werden.
Die daraus resultierende Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt auch dann nicht, wenn das Unternehmen noch in der Planungsphase
beendet wird.
Diese Grundsätze gelten auch für landwirtschaftliche Unternehmen.
Im Rahmen des § 24 Abs. 4 UStG ist auch eine in diesem Sinne fiktive Option möglich, denn der Wortlaut der Vorschrift eröffnet
die Möglichkeit der Optionen sowohl für bereits ausgeführte als auch zukünftige Umsätze.
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 1101 JAAAB-11474
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.05.2000 - 5 K 145/94
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