Beweispflicht des Finanzamtes bei fehlendem Absendevermerk des (Umsatz-)Steuerbescheides
Leitsatz
Das Finanzamt ist darlegungs- und beweispflichtig, dass ein Steuerbescheid zur Post gegeben wurde und den Bereich des Finanzamts
rechtzeitig verlassen hat.
Der erforderliche Nachweis wird grds. durch einen Absendevermerk auf der in den Steuerakten befindlichen Ausfertigung des
Umsatzsteuerbescheides erbracht.
Fehlt ein derartiger Absendevermerk, kann das Finanzamt den ihm obliegenden Nachweis, der Bescheid habe den Behördenbereich
verlassen, nicht nach den Regeln des Anscheinsbeweises führen.
Es gibt keinen sachlichen Grund, die Frage der Beweislast und damit der Risikoverteilung einseitig zugunsten der Finanzämter
zu entscheiden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1406 ZAAAB-11473
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.05.2001 - 5 K 134/96
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