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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 378/94 EFG 2002 S. 321

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

Dppelte Haushaltsführung und Wohnen am Beschäftigungsort bei Künstlern

Leitsatz

  1. Für darstellende Künstler können grds. nur Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten abgezogen werden. Alle übrigen Werbungskosten sind mit dem Pauschbetrag für darstellende Künstler abgegolten.

  2. Die Frage, ob die Anforderungen an die Wohnung am Beschäftigungsort die gleichen sind, wie an die Wohnung i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG kann im Streitfall offenbleiben. Jedenfalls verlangt der Begriff des Wohnens am Beschäftigungsort i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG, dass der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort eine fest angemietete Unterkunft zu jederzeitigen Verfügung hat.

  3. Das gelegentliche Übernachten im Hotel oder bei Freunden genügt hierfür nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 321
EFG 2002 S. 321 Nr. 6
QAAAB-11463

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 11.07.2001 - 4 K 378/94

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