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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 139/97 Ki EFG 2002 S. 772

Gesetze: EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2

Familienangehörigkeit oder Verwandtschaft mit Pflegeeltern keine gesetzliche Voraussetzung

Leitsatz

1. Die Familienangehörigkeit ist kein Merkmal des in § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG definierten Pflegekindbegriffs.

2. Aus dem gebotenen Umkehrschluss aus § 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG („im 1. Grad verwandte Kinder„) folgt vielmehr, dass als Pflegeeltern alle Personen in Betracht kommen, die nicht leibliche Eltern oder Adoptiveltern sind.

3. Eine fehlende Verwandtschaft zwischen Pflegekind und Pflegeeltern steht daher einem Pflegekindschaftsverhältnis nicht entgegen. Gefordert ist vielmehr ein „familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band„.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 772
BAAAB-11455

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 24.10.2001 - 4 K 139/97 Ki

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