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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 11106/00 EFG 2003 S. 600

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3

Nachweis durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nur bei Vorlage der Originalaufzeichnungen; Erfahrungssatz zur privaten Nutzung bei zwei betrieblichen Kfz

Leitsatz

  1. Der Nachweis durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch setzt voraus, dass die danach erforderlichen Aufzeichnungen fortlaufend und zeitnah erstellt und im Original vorgelegt werden. Die Vorlage bloßer Reinschriften ohne die dazugehörigen Grundaufzeichnungen genügt nicht.

  2. Ein Stpfl. kann der Annahme einer Nutzungsentnahme nicht mit der bloßen Behauptung entgehen, ein zum betrieblichen Vermögen gehörendes Fahrzeug werde nicht zu Privatfahrten genutzt. Die Richtigkeit einer derartigen Behauptung ist nicht glaubhaft. Der Erfahrungssatz, dass ein betriebliches Fahrzeug regelmäßig nicht nur betrieblich genutzt wird, gilt auch dann, wenn zwei betriebliche Kfz zur Verfügung stehen und im Übrigen kein Privatfahrzeug vorhanden ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 779 Nr. 13
EFG 2003 S. 600
EFG 2003 S. 600 Nr. 9
RAAAB-11454

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.09.2002 - 4 K 11106/00

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