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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 91/94 EFG 2000 S. 904

Gesetze: AO § 122

Die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ist nicht widerlegt, wenn der Erbe des Bekanntgabeadressaten den Zugang des Bescheids bestreitet

Leitsatz

  1. Bestreitet der Erbe des Bekanntgabeadressaten den Zugang des Bescheides, ist die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht widerlegt.

  2. Der Erbe des Bekanntgabeadressaten kann mangels eigener Wahrnehmung keine substantiierte Aussage zum Zugang eines Steuerbescheides machen; er kann den Zugang des Steuerbescheids beim Adressaten daher nur mit Nichtwissen bestreiten.

  3. Das Bestreiten mit Nichtwissen widerlegt nicht die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 1108 Nr. 20
EFG 2000 S. 904
GAAAB-11449

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.02.2000 - 3 K 91/94

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