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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 458/00 EFG 2002 S. 521

Gesetze: EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 3

Eigenheimzulage auch dann ausgeschlossen, wenn der Anspruchsberechtigte eine Wohnung vom Ehegatten nach Eröffnung des Konkursverfahrens über dessen Vermögen im Wege eines „Rettungserwerbs„ im Vorfeld einer andernfalls möglicherweise drohenden Zwangsversteigerung erwirbt

Leitsatz

  1. Die Anschaffung einer Wohnung vom Ehegatten ist nicht begünstigt, wenn bei dem Ehegatten im Zeitpunkt der Anschaffung die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorliegen.

  2. Erwirbt ein Stpfl. eine Wohnung nicht direkt von seinem Ehegatten, sondern von dem Konkursverwalter, der das Vermögen des Ehegatten verwaltet (§ 6 Abs. 2 KO), so ist das Objekt vom Ehegatten angeschafft, da die Rechtshandlungen des Konkursverwalters unmittelbar für und gegen den Gemeinschuldner wirken.

  3. Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG ist auch ein sog. „Rettungserwerb„ von der Begünstigung mit Eigenheimzulage ausgeschlossen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 521
EFG 2002 S. 521 Nr. 9
OAAAB-11442

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.10.2001 - 3 K 458/00

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