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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 284/95 EFG 2003 S. 606

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Abzugsfähigkeit von Verpflegungsmehraufwand nach Dienstreisegrundsätzen außerhalb der allgemeinen Dreimonatsfrist nur im Wege von Billigkeitsregelungen

Leitsatz

  1. Bei Dienstreisen ist der Aufwand von Mehraufwendungen nach einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit auf einen Zeitraum von 3 Monaten beschränkt.

  2. Das BMF-Schreiben betr. Dienstreisen aus den alten Bundesländern in das Beitrittsgebiet (BStBl I 1991, 536 und 1022; BStBl I 1992, 627 und BStBl I 1994, 868) enthält eine Billigkeitsregelung, die auf § 163 AO beruht. Im Hinblick auf die sich aus § 163 Abs. 1 Satz 3, 348 Abs. 1 Nr. 2 AO ergebende Zweigleisigkeit von Veranlagungsverfahren einerseits und Billigkeitsverfahren andererseits können die Steuergerichte die Billigkeitsregelungen nur in einem die Billigkeitsentscheidung der Finanzbehörde betreffenden Klageverfahren berücksichtigen.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 606
EFG 2003 S. 606 Nr. 9
NAAAB-11438

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 30.08.2002 - 3 K 284/95

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