Vermietung nur eines Wohnmobils nur dann keine Liebhaberei, wenn Zusatzleistungen von einigem Gewicht erbracht werden
Leitsatz
Die Vermietung nur eines Wohnmobils ist keine gewerbliche Tätigkeit i.S.d. § 15 EStG. Vielmehr werden sonstige Einkünfte
i.S.d. § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG erzielt.
Bei der Vermietung beweglicher Gegenstände – hier: Wohnmobil – kann eine Tätigkeit im Rahmen des Gewerbebetriebs erst angenommen
werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Vermieterleistung als Ganzes das Gepräge einer selbständigen,
nachhaltigen, vom Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben, hinter der die eigentliche
Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt. Derartige Umstände sind bei der Vermietung von nur einem Wohnmobil
kaum denkbar.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 534 EFG 2002 S. 534 Nr. 9 WAAAB-11422
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 15.08.2001 - 2 K 912/99
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