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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 707/00

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2

1 v.H.-Regelung auch bei Taxifahrzeug

Leitsatz

  1. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass betriebliche Fahrzeuge auch privat genutzt werden.

  2. Das gilt auch für Taxifahrzeuge. Auch bei solchen ist die private Nutzung nach der 1 v.H.-Regelung zu ermitteln.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 780 Nr. 13
HAAAB-11414

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 30.09.2002 - 2 K 707/00

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