Rückstellungsbildung für drohende Rückforderung von EU-Subventionen durch die Zollbehörden
Leitsatz
Eine Rückstellung wegen öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen gegenüber dem Hauptzollamt(HZA) wegen der drohenden Rückforderung
von EU-Subventionen durfte am Bilanzstichtag gebildet werden, wenn dem Stpfl. zu diesem Zeitpunkt bereits sowohl dem Grunde
als auch der Höhe nach bekannt war, dass gegenüber dem HZA eine Verbindlichkeit (Rückforderungsanspruch) für zu Unrecht erhaltene
Ausfuhrerstattungen für Nutz- und Schlachttiere bestand bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit bestehen würde.
Lässt sich die Höhe der drohenden Rückforderung ohne Weiteres ermitteln, darf die Rückstellung auch in dieser Höhe gebildet
werden.
Fundstelle(n): EAAAB-11402
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.12.2002 - 2 K 442/98
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