Rechtzeitigkeit der Mitteilung beim Wegfall der Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
Leitsatz
Das Gesetz sieht eine bestimmte einzuhaltende Mitteilungsfrist vor Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahr nicht vor.
Hat der Stpfl. beim Wegfall der Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen aufgrund der Mitteilung
des FA noch mindestens 25 Tage Zeit, die Buchführung umzustellen, so ist das eine hinreichende Vorbereitungszeit.
An den Anwendungserlass zur AO (AEAO Nr. 5 zu § 141), nach dem die Aufforderung zur Ermittlung des tatsächlichen Gewinnes
eines Monat vor dem Beginn des Wirtschaftsjahres bekannt gegeben werden soll, ist das FG nicht gebunden. Als verwaltungsinterne
Anweisung bindet diese Regelung die Gerichte nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1295 Nr. 21 EFG 2003 S. 1446 EFG 2003 S. 1446 Nr. 20 INF 2003 S. 765 Nr. 20 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2005 S. 3620 IAAAB-11389
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 07.05.2003 - 2 K 16/01
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