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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 3/02 EFG 2003 S. 786

Gesetze: EStG § 62 Abs. 2 Satz 1 Deutsch-jugoslawisches Sozialabkommen Art. 2

Abkommenskindergeld i.S.d. deutsch-jugoslawischen Sozialabkommens bei geringfügiger Beschäftigung i.S.d. Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse

Leitsatz

1. Der Würdigung des deutsch-jugoslawischen Sozialabkommens als völkerrechtlicher Vereinbarung i.S.d. § 2 AO steht nicht entgegen, dass Kindergeld zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens als Sozialleistung und nicht als Steuervergütung gewährt wurde.

2. Art. 2 Abs. 1 Nr. 1d des Abkommens betrifft lediglich den Regelungsgegenstand; die Form, in welcher die Vertragsstaaten das Kindergeld gewähren, bleibt offen.

3. Arbeitnehmer i.S.d. deutsch-jugoslawischen Sozialabkommens sind auch solche, die in der Bundesrepublik eine Beschäftigung i.S.d. Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom ausüben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 786
EFG 2003 S. 786 Nr. 11
NAAAB-11357

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 26.11.2002 - 1 K 3/02

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