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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 263/98

Gesetze: EStG § 10i Abs. 1 Nr. 2 b

Kein Vorkostenabzug nach § 10i Abs. 1 Nr. 2b EStG bei Käufer, der die Wohnung vor Erwerb unentgeltlich genutzt hat

Leitsatz

Der Vorkostenabzug nach § 10i Abs. 1 Nr. 2b EStG kann nur von Steuerpflichtigen beansprucht werden, die die von ihnen angeschaffte Wohnung vor dem Erwerb entgeltlich genutzt haben.

Eine Ausdehnung der Norm im Wege der Rechtsfortbildung auf Steuerpflichtige, die die erworbene Wohnung vor ihrem Erwerb unentgeltlich genutzt haben, ist mangels einer planwidrigen Regelungslücke nicht möglich.

Fundstelle(n):
TAAAB-11355

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 31.07.2002 - 1 K 263/98

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