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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 12013/98 EFG 2003 S. 555

Gesetze: EStG § 36 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 36 Abs. 4, EStG § 37, FGO § 68

Schicksal der Verpflichtungsklage auf Herabsetzung der Vorauszahlung nach Ergehen des Jahressteuerbescheides

Leitsatz

1. Mit Ergehen des Einkommensteuer-Jahresbescheides 1996 fällt das Rechtsschutzinteresse an einer Sachentscheidung über eine Verpflichtungsklage, mit der die Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für das 4. Quartal 1996 begehrt wird, weg. Denn mit Erlass des Jahressteuerbescheides kann eine Veränderung der Einkommensteuer-Abschlusszahlung 1996 durch eine Veränderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung nicht mehr erreicht werden.

2. § 68 FGO ist nicht anwendbar, wenn hierdurch von einer ursprünglichen Verpflichtungsklage auf eine Anfechtungsklage übergeleitet werden soll.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 555
EFG 2003 S. 555 Nr. 8
KAAAB-11345

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.05.2002 - 16 K 12013/98

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