Voraussetzungen, unter denen ein Bauunternehmen in Luxemburg eine Betriebsstätte unterhält
Leitsatz
Für die Auslegung des Begriffs Betriebsstätte sind die Grundsätze des deutschen Steuerrechts maßgebend, auch wenn sich die
Betriebsstätte im Ausland befindet.
Bauausführungen oder Montagen sind als Betriebsstätte anzusehen, wenn mehrere ohne Unterbrechung aufeinanderfolgende Bauausführungen
oder Montagen länger als 6 Monate dauern.
Montagen im Sinne des § 12 AO sind Arbeiten, durch die einzelne Teile zu einem einheitlichen Ganzen zusammengefügt werden.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 142 EFG 2003 S. 142 Nr. 3 PAAAB-11339
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.06.2001 - 15 K 795/98
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