Kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung eines sog. Ultra-Leicht-Traktors des Herstellers Yamaha
Leitsatz
Eine Zugmaschine im Sinne des Kraftfahrzeugsteuerrechts ist ein Fahrzeug, dessen wirtschaftlicher Wert im Wesentlichen in
der Zugleistung liegt und das nach seiner Bauart und Ausstattung ausschließlich oder überwiegend zur Fortbewegung von Lasten
durch Ziehen von Anhängern zu dienen geeignet und bestimmt ist.
Die Einstufung als Zugmaschine kommt nicht in Betracht, wenn das Fahrzeug auch zur Personenbeförderung und/oder Güterbeförderung
geeignet ist. Dabei ist die objektive Beschaffenheit des Fahrzeuges unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit
zu bewerten.
Bei Serienfahrzeugen ist in der Regel die Konzeption des Herstellers für die Bauart bestimmend.
Die verkehrsrechtliche Einstufung als „Zugmaschine„ ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht bindend.
Dient ein so genannter Ultra-Leicht-Traktor nach der Herstellerkonzeption nach Bauart und Einrichtung nahezu ausschließlich
der Fortbewegung von Lasten durch Zug, handelt es sich um eine Zugmaschine.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 192 EFG 2003 S. 192 Nr. 3 DAAAB-11317
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.05.2002 - 14 K 837/01
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