Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sog. „Mindestbesteuerung„ gem. § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002
Leitsatz
An der Verfassungsmäßigkeit der sog. „Mindestbesteuerung„ bestehen jedenfalls insoweit ernstliche Zweifel, dass es dem verfassungsrechtlichen
Gebot der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums widerspricht, wenn eine Steuer festgesetzt wird, die wesentlich höher
ist als der Betrag, der dem Steuerpflichtigen von dem Erworbenen nach Abzug der erwerbs- und existenzsichernden Aufwendungen
verbleibt.
Zweifel bestehen auch insoweit, als § 2 Abs. 3 EStG nicht zwischen „echten„ Verlusten und sog. „unechten„ Verlusten unterscheidet.
Die Mindestbesteuerung wirkt derart ungenau, dass Steuerpflichtige, deren Leistungsfähigkeit durch reale Abflüsse tatsächlich
gemindert wird, von der Norm in großem Umfang miterfasst werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1316 EFG 2003 S. 1316 Nr. 18 QAAAB-11288
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 13.06.2003 - 13 V 131/03
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