Gesamtrechtsnachfolge bei unentgeltlichem Erwerb eines Sparkassenbriefes im Wege eines gerichtlichen Vergleichs in einer Nachlasssache
Leitsatz
Bei unentgeltlichem Erwerb von Wertpapieren im Wege der Gesamtrechtsnachfolge tritt der Erbe hinsichtlich der dem Erblasser
bis zu seinem Tode zustehenden Zinsen in dessen Rechtsstellung ein mit der Folge, dass die auf diesen Teil nach dem Todestag
des Erblassers anfallenden Zinsen für den Erben Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn
die Wertpapiere entgeltlich erworben werden.
Auch bei einem unentgeltlichen Erwerb eines abgezinsten Sparkassenbriefes im Wege eines gerichtlichen Vergleichs in einer
Nachlasssache tritt der Erwerber wie ein Erbe hinsichtlich der dem Erblasser bis zu seinem Todes zustehenden Zinsen in dessen
Rechtsstellung ein. Das hat die Folge, dass die auf diesen Teil nach dem Todestag des Erblassers anfallenden Zinsen für den
Erwerber Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen.
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 871 Nr. 14 WAAAB-11286
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.02.2002 - 13 K 532/98
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