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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 193/01 EFG 2003 S. 1219

Gesetze: AO § 42 Abs. 1 Satz 1, EigZulG § 2

Keine Eigenheimzulage für die Anschaffung eines Dauerwohnrechts, das auf einem Vertrag zwischen nahen Angehörigen beruht, der wegen Gestaltungsmissbrauch nicht anzuerkennen ist

Leitsatz

1. Ein zivilrechtlich wirksam vereinbartes Dauerwohnrecht ist ein begünstigtes Objekt i.S.d. § 2 EigZulG.

2. Ist ein Vertrag über die Begründung eines Dauerwohnrechts zwischen der Kl. und ihrem Vater wegen Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO nicht anzuerkennen, so kommt die Eigenheimzulage für die Anschaffung des Dauerwohnrechts nicht in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 741 Nr. 12
EFG 2003 S. 1219
EFG 2003 S. 1219 Nr. 17
ZAAAB-11272

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 18.02.2003 - 13 K 193/01

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