Lohnarbeiten eines Gesellschafters einer land- und forstwirtschaftlichen GbR als eigenständiger Gewerbebetrieb
Leitsatz
Die Durchführung von Lohnarbeiten eines Gesellschafters einer land- und forstwirtschaftlichen GbR unter Einsatz eigener Maschinen
erfüllt die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs i.S.d. § 15 Abs. 2 EStG.
Der Umstand, dass der Stpfl. über einen Maschinenring Aufträge erhält und nur mit diesem abrechnet, steht der Annahme der
Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nicht entgegen.
Lohnarbeiten und Maschineneinsatz sind keine Ausübung von Land- und Forstwirtschaft, da diese Leistungen ihrer Natur nach
gewerbliche Tätigkeiten sind, weil sie ohne Weiteres durch einen ausschließlich gewerblich tätigen Unternehmer ausgeführt
werden können.
Es handelt sich insoweit auch nicht um sog. land- und forstwirtschaftliche Nebenleistungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 560 Nr. 9 EFG 2002 S. 206 EFG 2002 S. 206 Nr. 4 OAAAB-11267
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 14.02.2001 - 12 K 836/96
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