Steuerfreie Entnahme des Hausgartens als zur Altenteilerwohnung
gehörenden Grund und Bodens
Leitsatz
Der Umfang des zur
Altenteilerwohnung gehörigen Grund und Bodens bestimmt sich nicht allein
nach dem vor der Entnahme bestehenden Nutzungs- und Funktionszusammenhang,
sondern auch nach der für die künftige Wohnungsnutzung vorgesehenen
Zweckbestimmung dieser Flächen.
Gehört ein räumlich
abgegrenzter Garten seit je her zur Altenteilerwohnung und wird dieser von den
Altenteilern als Obst- und Gemüsegarten genutzt und endet die
Bewirtschaftung des Gartens erst mit dem Tode der Altenteiler, zählt der
Garten zur Altenteilerwohnung. Er kann daher zusammen mit der Wohnung
steuerfrei entnommen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 163 EFG 2003 S. 163 Nr. 3 PAAAB-11258
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 15.05.2002 - 12 K 372/97
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