Voraussetzungen eines den Gewerbeertrag der KG mindernden Abzugs von Verlusten aus der Beteiligung eines Kommanditisten an
einer vermögensverwaltenden GbR
Leitsatz
Wirtschaftsgüter gehören nur dann zum gewillkürten Sonderbetriebsvermögen, wenn sie objektiv geeignet sind, dem Betrieb der
Personengesellschaft oder der Beteiligung des Gesellschafters zu dienen und wenn der Gesellschafter die Widmung der Wirtschaftsgüter
für diesen Zweck klar und eindeutig zum Ausdruck gebracht hat.
Erfüllt der GbR-Anteil eines Kommanditisten diese Voraussetzungen nicht, so gehört er nicht zum gewillkürten Sonderbetriebsvermögen.
Fremdvermietete Grundstücke sind nicht notwendiges Privatvermögen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 627 EFG 2003 S. 627 Nr. 9 BAAAB-11254
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 06.11.2002 - 12 K 265/98
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