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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 562/98 EFG 2003 S. 1543

Gesetze: GmbHG § 65 Abs. 2, GmbHG § 73, KStG § 11 Abs. 3

Zeitpunkt der Realisierung des Gewinns aus der Liquidation einer Tochter-GmbH

Leitsatz

  1. Der Liquidationsgewinn aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft, die zum Untergang einer Beteiligung führt, die das gesamte Nennkapital umfasst, wird i.d.R. dann realisiert, wenn feststeht, ob und in welcher Höhe der Gesellschafter mit einer Zuteilung und Rückzahlung von Vermögen der Gesellschaft rechnen kann.

  2. Im Fall der Auflösung mit anschließender Liquidation sind diese Voraussetzungen regelmäßig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation erfüllt. Das gilt entsprechend, wenn die Anteil im Betriebsvermögen gehalten werden.

  3. Hatte eine aufgelöste GmbH noch Verpflichtungen aus Garantieleistungen und Steuerverbindlichkeiten, so ist sie noch nicht abgewickelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1427 Nr. 24
EFG 2003 S. 1543
EFG 2003 S. 1543 Nr. 21
INF 2003 S. 764 Nr. 20
MAAAB-11246

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 12.12.2002 - 11 K 562/98

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