Zeitpunkt der Realisierung des Gewinns aus der Liquidation einer Tochter-GmbH
Leitsatz
Der Liquidationsgewinn aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft, die zum Untergang einer Beteiligung führt, die das gesamte
Nennkapital umfasst, wird i.d.R. dann realisiert, wenn feststeht, ob und in welcher Höhe der Gesellschafter mit einer Zuteilung
und Rückzahlung von Vermögen der Gesellschaft rechnen kann.
Im Fall der Auflösung mit anschließender Liquidation sind diese Voraussetzungen regelmäßig erst im Zeitpunkt des Abschlusses
der Liquidation erfüllt. Das gilt entsprechend, wenn die Anteil im Betriebsvermögen gehalten werden.
Hatte eine aufgelöste GmbH noch Verpflichtungen aus Garantieleistungen und Steuerverbindlichkeiten, so ist sie noch nicht
abgewickelt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1427 Nr. 24 EFG 2003 S. 1543 EFG 2003 S. 1543 Nr. 21 INF 2003 S. 764 Nr. 20 MAAAB-11246
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 12.12.2002 - 11 K 562/98
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