Aufwendungen eines nebenberuflichen Fachbuchautors für einen Syltaufenthalt sind als Betriebsausgaben abziehbar
Leitsatz
Reisen, denen offensichtlich ein unmittelbarer betrieblicher (beruflicher) Zweck zugrunde liegt, sind i.d.R. ausschließlich
der betrieblichen (beruflichen) Sphäre zuzuordnen, selbst wenn die Reisen in mehr oder weniger großem Umfang auch zu privaten
Unternehmungen genutzt werden.
Reist ein nebenberuflich tätiger Fachbuchautor nach Sylt, um dort die Zweitauflage seines Fachbuches zu erstellen, die anschließend
wirtschaftlich ausgewertet wird und zu steuerpflichtigen Einnahmen führt und macht er diese Reise ohne seine Familie, so sind
die Aufenthaltstage auf Sylt als „Arbeitstage„ im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit zu werten.
Der Umstand, dass die Insel Sylt ein bekannter Touristen- und Erholungsort ist, muss dem nicht entgegenstehen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 901 Nr. 15 EFG 2003 S. 597 EFG 2003 S. 597 Nr. 9 INF 2003 S. 286 Nr. 8 KÖSDI 2003 S. 13744 Nr. 6 NAAAB-11237
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 12.12.2002 - 11 K 335/02
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