Abweichender Zerlegungsmaßstab aus Billigkeitsgründen bei Beschäftigung überlassener Arbeitnehmer, die keine Leiharbeiter
sind
Leitsatz
Zum abweichenden Zerlegungsmaßstab aus Billigkeitsgründen bei der Beschäftigung überlassener Arbeitnehmer, die keine sog.
Leiharbeiter sind.
§ 33 Abs. 1 GewStG ist restriktiv auszulegen. Nicht jede offenbare Unbilligkeit, die sich aus dem Maßstab gem. § 29 i.V.m.
§ 31 GewStG a.F. ergibt, rechtfertigt es, den einheitlichen GewSt-Messbetrag nach einem abweichenden Maßstab zu zerlegen.
Erforderlich ist, dass aufgrund der atypischen Umstände des Einzelfalls die sich aus dem groben Maßstab des § 29 GewStG allgemein
ergebende Unbilligkeit offensichtlich übertroffen wird, die nachteiligen Auswirkungen einer Zerlegung also von wesentlicher
Bedeutung sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 471 Nr. 8 EAAAB-11227
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 03.07.2003 - 11 K 111/99
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