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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 378/98 EFG 2002 S. 1014

Gesetze: EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1

Keine Eigenheimzulage bei objektiv fehlender Baugenehmigung

Leitsatz

  1. Für ein Haus, das ohne Baugenehmigung errichtet ist, kann keine Eigenheimzulage bewilligt werden.

  2. Die Voraussetzungen zur Gewährung der Eigenheimzulage beziehen sich ausschließlich auf die Eigenschaft des Gebäudes bzw. dessen baurechtliche Ordnungsmäßigkeit. Es kommt daher nicht darauf an, ob dem Käufer des Hauses nicht bekannt war, dass das Haus ohne Baugenehmigung errichtet war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1014
EFG 2002 S. 1014 Nr. 16
PAAAB-11219

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.07.2001 - 10 K 378/98

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