Bewertung der durch eine Kapitalgesellschaft aufgrund Vermächtnisses des verstorbenen Hauptgesellschafters erworbenen eigenen
Anteile
Leitsatz
1. Die von einer Kapitalgesellschaft aufgrund eines Vermächtnisses ihres verstorbenen Hauptgesellschafters erworbenen eigenen
Anteile sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten des diese Anteile einlegenden Erben zu bewerten.
2. Die Bewertung ist in den einer Einlage folgenden Jahren nicht mehr gemäß § 6 Abs 1 Nr 5 lit b EStG mit den Anschaffungskosten
vorzunehmen, wenn bei den Steuerfestsetzungen bzw. Feststellungen der Besteuerungsgrundlagen für das Jahr der Einlage ihre
Bewertung aufgrund zu dieser Zeit bekannten Rechtsprechung mit dem Teilwert zu erfolgen hatte und so erfolgt ist.