Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG MÜNSTER Urteil v. - 9 K 4022/97 K, F EFG 2001 S. 232

Gesetze: KStG 1993 § 27 Abs 1, KStG 1993 § 28 Abs 2, KStG 1993 § 28 Abs 2 S 1, KStG 1993 § 54 Abs 11, AO 1977 § 175 Abs 1, AO 1977 § 175 Abs 1 S 1, AO 1977 § 175 Abs 1 S 1 Nr 2

Körperschaftsteuer

Gewinnausschüttungen als rückwirkendes Ereignis

Leitsatz

1) Gewinnausschüttungen aufgrund eines Gewinnverteilungsbechlusses sind auch dann gem. § 28 Abs. 2 S. 1 KStG mit dem verwendbaren Eigenkapital zum Schluß des letzten vor dem Gewinnverwendungsbeschluss abgelaufenen Wirtschaftsjahr zu verrechnen, wenn die entsprechenden Mittel nicht im Wirtschaftsjahr der Beschlussfassung, sondern erst in einem späteren Wirtschaftsjahr abfließen. Der Mittelabfluß stellt insoweit ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO dar im Hinblick auf die Feststelllung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals.

2) Der Umgliederung des verwendbaren Eigenkapitals gem. § 54 Abs. 11 KStG 1993 (hier: mit Ablauf ) gehen Minderungen des verwendbaren Eigenkapitals vor, die - aufgrund der Rückwirkung des Mittelabflusses - mit dem verwendbaren Eigenkapital zum Schluß des vorgehenden Wirtschaftsjahres zu verrechnen sind (hier: ), auch wenn der Mittelabfluß erst nach dem Umgliederungszeitpunkt erfolgt.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 232
DAAAB-11194

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG MÜNSTER, Urteil v. 06.11.2000 - 9 K 4022/97 K, F

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen