Steuerbefreiung für den Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses
Leitsatz
1) Schließen Miterben einen Auseinandersetzungsvertrag, in dem vereinbart wird, dass das Gesamthandseigentum in Allein- oder
Bruchteilseigentum eines oder mehrerer Miterben übergeht, so wird schon durch diese Vereinbarung die Steuerbefreiung des §
3 Nr. 3 GrEStG verbraucht; nachfolgende Vereinbarungen bezüglich derartiger Grundstücke, die erkennbar die vorhergehende Auseinandersetzung
unberührt lassen, sind nicht mehr durch § 3 Nr. 3 GrEStG begünstigt, auch wenn die Auseinandersetzung grundbuchrechtlich noch
nicht vollzogen ist.
2) Zu den Voraussetzungen, bei deren Vorliegen eine der Erbauseinandersetzung nachfolgende - nicht steuerbefreite - Grundstücksübertragung
anzunehmen ist.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 634 QAAAB-11168
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FG Münster, Urteil v. 02.02.2002 - 8 K 7765/00 GrE
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